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freistoff

Gemälde

Der Holzfäller

Ferdinand Hodler (1853–1918) · 1910, mehrere Fassungen · u. a. Musée d’Orsay, Paris, und Kunstmuseum Luzern

Ein Mann holt mit der Axt aus — Hodlers Bild war ab 1911 auf der Rückseite der Schweizer 50-Franken-Note.

  • Typ Gemälde
  • Motiv Die Arbeit
  • Epoche Symbolismus
Ferdinand Hodler, Der Holzfäller, 1910 — Fassung im Musée d’Orsay
Ferdinand Hodler, Der Holzfäller, 1910 — Fassung im Musée d’OrsayFernidand Hodler (1853 - 1918) – Painter (Swiss) Details on Google Art Project, 1910 · Public domain · Commons

Das Werk

Ein Mann in Hemd und Hose holt mit der Axt zum Schlag gegen einen Baum aus, die ganze Figur ist eine einzige Bewegung. Hodler vereinfacht und rhythmisiert, bis das Bild fast ein Zeichen wird. Das Motiv entstand im Umfeld seines Auftrags für die Schweizer Banknoten: 1908 beauftragte ihn die Expertenkommission mit Entwürfen, und ab dem 22. Dezember 1911 zeigte die Rückseite der 50-Franken-Note den Holzfäller, die 100er den Mäher. Die Note blieb bis 1958 gültig.

Den Holzfäller gibt es mehrfach, unter anderem im Musée d’Orsay in Paris und im Kunstmuseum Luzern. Wer ihn zitiert, sagt besser, welche Fassung.

Was davon frei ist, und was nicht

Hodler starb 1918; alle Fassungen sind frei, ebenso sein Banknotenentwurf. Hodler ist auch auf freistoff beim Wilhelm Tell zu sehen.

Was davon frei ist

Nicht die Figur ist frei oder geschützt, sondern jede Schicht für sich: der Text, die Zeichnungen, eine Übersetzung, ein Film, eine Marke. Die Tabelle zerlegt das, mit Beleg je Zeile.

SchichtCHDEATUS
Die Fassungen des GemäldesFerdinand Hodler († 1918) · 1910Ferdinand Hodlerfreifreifreifrei
Getreue Fotos und Scans des BildesMuseen, Fotograf:innen, DigitalisierungEine getreue Wiedergabe eines gemeinfreien flachen Werks ist in der EU nicht geschützt (Richtlinie 2019/790 Art. 14, in Deutschland UrhG § 68), in den USA ebenso (Bridgeman v. Corel, 1999). Die Schweiz schützt Fotos ohne Individualität nur bei dreidimensionalen Objekten (URG Art. 2 Abs. 3bis); einen ausdrücklichen Freibrief für Reproduktionen flacher Werke gibt es aber nicht. Die Scans hier sind auf Commons als gemeinfrei ausgewiesen.Bridgeman Art Library v. Corel Corp.offenfreifreifrei
Die 50-Franken-Note von 1911Schweizerische Nationalbank, Entwurf Hodler · 1911Die Note war bis 1958 gültig; Hodlers Entwurf ist frei. Heutige Banknoten sind ein anderes Thema.50 Franken der Schweizerischen Nationalbank von 1910freifreifreifrei

Gerechnet für das Jahr 2026. CH, DE, AT: 70 Jahre nach dem Tod, gerechnet ab dem 31. Dezember; USA: bis 1977 veröffentlicht: 95 Jahre ab Veröffentlichung (17 U.S.C. § 304); bis 1963 bei US-Werken nur mit erneuerter Registrierung, ausländische Werke sind seit 1996 auch ohne Erneuerung geschützt (§ 104A). „frei" ohne Jahr heisst: frei, aber das Jahr folgt nicht sicher aus der heutigen Regel, weil die Fristen früher kürzer waren. „offen" heisst: die Rechnung reicht nicht, der Grund steht in der Zeile.

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Quellen

Stand 28. September 2026. Keine Rechtsberatung — wie wir prüfen.