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Gemälde

Die Kinderkrippe

Albert Anker (1831–1910) · 1890 · Museum Reinhart am Stadtgarten, Winterthur

Eine Diakonisse füttert die Kleinsten in einer Berner Krippe — Albert Ankers Bild von 1890, heute in Winterthur.

  • Typ Gemälde
  • Motiv Kindheit
  • Motiv Alltag
  • Epoche Schweizer Realismus
Albert Anker, Die Kinderkrippe, 1890 — Museum Reinhart am Stadtgarten, Winterthur
Albert Anker, Die Kinderkrippe, 1890 — Museum Reinhart am Stadtgarten, WinterthurAlbert Anker, 1890 · Public domain · Commons

Das Werk

In einer hellen Berner Kinderkrippe am Gerberngraben füttert eine Diakonisse die Kleinsten; zwölf Kinder zwischen drei und sechs Jahren sitzen am Tisch, ein dreizehntes allein im Hintergrund. Albert Anker malte das Bild 1890, nachdem er Paris ganz verlassen hatte; es eröffnet sein Spätwerk und gilt als später Höhepunkt des Schweizer Realismus. Seit 1951 hängt es im Museum Reinhart am Stadtgarten in Winterthur.

Ankers Haus in Ins, das sein Grossvater 1803 bauen liess, steht unter Bundesschutz und ist seit 2024 das Centre Albert Anker.

Was davon frei ist, und was nicht

Anker starb 1910; seine Bilder sind in der Schweiz seit 1981 frei. Eine Falle nur für Genaue: es gibt eine zweite Fassung, „Die Kinderkrippe II“ von 1894.

Was davon frei ist

Nicht die Figur ist frei oder geschützt, sondern jede Schicht für sich: der Text, die Zeichnungen, eine Übersetzung, ein Film, eine Marke. Die Tabelle zerlegt das, mit Beleg je Zeile.

SchichtCHDEATUS
Das GemäldeAlbert Anker († 1910) · 1890Die Kinderkrippefreifreifreifrei
Getreue Fotos und Scans des BildesMuseen, Fotograf:innen, DigitalisierungEine getreue Wiedergabe eines gemeinfreien flachen Werks ist in der EU nicht geschützt (Richtlinie 2019/790 Art. 14, in Deutschland UrhG § 68), in den USA ebenso (Bridgeman v. Corel, 1999). Die Schweiz schützt Fotos ohne Individualität nur bei dreidimensionalen Objekten (URG Art. 2 Abs. 3bis); einen ausdrücklichen Freibrief für Reproduktionen flacher Werke gibt es aber nicht. Die Scans hier sind auf Commons als gemeinfrei ausgewiesen.Bridgeman Art Library v. Corel Corp.offenfreifreifrei

Gerechnet für das Jahr 2026. CH, DE, AT: 70 Jahre nach dem Tod, gerechnet ab dem 31. Dezember; USA: bis 1977 veröffentlicht: 95 Jahre ab Veröffentlichung (17 U.S.C. § 304); bis 1963 bei US-Werken nur mit erneuerter Registrierung, ausländische Werke sind seit 1996 auch ohne Erneuerung geschützt (§ 104A). „frei" ohne Jahr heisst: frei, aber das Jahr folgt nicht sicher aus der heutigen Regel, weil die Fristen früher kürzer waren. „offen" heisst: die Rechnung reicht nicht, der Grund steht in der Zeile.

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Quellen

Stand 29. September 2026. Wikidata: Q111821783. Keine Rechtsberatung — wie wir prüfen.