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Gemälde

Mona Lisa

Leonardo da Vinci (1452–1519) · um 1503–1506 · Louvre, Paris

Die Frau mit dem Lächeln vor der dunstigen Landschaft — berühmt wurde sie erst, als sie 1911 aus dem Louvre gestohlen wurde.

  • Typ Gemälde
  • Typ Porträt
  • Motiv Das Lächeln
  • Motiv Der Diebstahl
  • Epoche Renaissance
Leonardo da Vinci, Mona Lisa, um 1503–1506 — Louvre
Leonardo da Vinci, Mona Lisa, um 1503–1506 — LouvreLeonardo da Vinci · Public domain · Commons

Das Werk

Eine Frau sitzt in Dreiviertelansicht vor einer weiten, dunstigen Landschaft, die Hände übereinandergelegt, mit dem Lächeln, das seither alle beschäftigt. Als Modell gilt die Florentinerin Lisa del Giocondo; „Mona“ kommt von „Monna“, Frau, und ist kein Vorname. Leonardo gab das Bild nie ab, bei seinem Tod 1519 hatte er es noch.

Weltberühmt wurde es erst durch einen Diebstahl. Am 21. August 1911 trug der Glaser Vincenzo Peruggia es aus dem Louvre; zeitweise standen Apollinaire und Picasso unter Verdacht. Im Dezember 1913 tauchte es in Florenz wieder auf. Eine Kopie, die der Maler Louis Béroud 1911 anfertigte, hängt heute im Kunstmuseum Luzern.

Was davon frei ist, und was nicht

Das Bild gehört allen, und die hochaufgelösten Scans auf Commons ebenso. Wer vor Ort fotografiert, fotografiert durch Panzerglas.

Frei ist Leonardo, nicht was andere daraus gemacht haben: Duchamps Mona Lisa mit Schnurrbart („L.H.O.O.Q.“, 1919) bleibt bis Ende 2038 geschützt, Warhols Siebdrucke bis Ende 2057. Wer selbst eine Mona Lisa mit Schnurrbart zeichnet, macht aber nichts Verbotenes: die Idee ist frei, nur Duchamps Blatt nicht.

Was davon frei ist

Nicht die Figur ist frei oder geschützt, sondern jede Schicht für sich: der Text, die Zeichnungen, eine Übersetzung, ein Film, eine Marke. Die Tabelle zerlegt das, mit Beleg je Zeile.

SchichtCHDEATUS
Das GemäldeLeonardo da Vinci († 1519) · um 1503–1506Mona Lisafreifreifreifrei
Getreue Fotos und Scans des BildesMuseen, Fotograf:innen, DigitalisierungEine getreue Wiedergabe eines gemeinfreien flachen Werks ist in der EU nicht geschützt (Richtlinie 2019/790 Art. 14, in Deutschland UrhG § 68), in den USA ebenso (Bridgeman v. Corel, 1999). Die Schweiz schützt Fotos ohne Individualität nur bei dreidimensionalen Objekten (URG Art. 2 Abs. 3bis); einen ausdrücklichen Freibrief für Reproduktionen flacher Werke gibt es aber nicht. Die Scans hier sind auf Commons als gemeinfrei ausgewiesen.Bridgeman Art Library v. Corel Corp.offenfreifreifrei
L.H.O.O.Q., die Mona Lisa mit SchnurrbartMarcel Duchamp († 1968) · 1919L.H.O.O.Q.geschützt bis Ende 2038geschützt bis Ende 2038geschützt bis Ende 2038frei
Thirty Are Better Than OneAndy Warhol († 1987) · 1963Mona Lisageschützt bis Ende 2057geschützt bis Ende 2057geschützt bis Ende 2057geschützt bis Ende 2058

Gerechnet für das Jahr 2026. CH, DE, AT: 70 Jahre nach dem Tod, gerechnet ab dem 31. Dezember; USA: bis 1977 veröffentlicht: 95 Jahre ab Veröffentlichung (17 U.S.C. § 304); bis 1963 bei US-Werken nur mit erneuerter Registrierung, ausländische Werke sind seit 1996 auch ohne Erneuerung geschützt (§ 104A). „frei" ohne Jahr heisst: frei, aber das Jahr folgt nicht sicher aus der heutigen Regel, weil die Fristen früher kürzer waren. „offen" heisst: die Rechnung reicht nicht, der Grund steht in der Zeile.

Daraus wurde schon gemacht

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Quellen

Stand 28. September 2026. Wikidata: Q12418. Keine Rechtsberatung — wie wir prüfen.