Boléro
Maurice Ravel (1875–1937) · 1928
Eine Melodie, ein Trommelrhythmus, ein einziges Crescendo — 2024 versuchten die Erben, die Frist über den Bühnenbildner zu verlängern, und verloren.
- Typ Musik
- Motiv Das Crescendo
- Epoche Moderne

Das Werk
Die Tänzerin Ida Rubinstein bestellte bei Ravel ein Ballett in spanischem Stil. Er wollte zuerst Stücke von Albéniz orchestrieren, doch die Rechte daran lagen bei jemand anderem — also schrieb er etwas Neues: eine Melodie, die sich über einem gleichbleibenden Trommelrhythmus immer wieder wiederholt und dabei von Instrument zu Instrument wandert, als ein einziges Crescendo. Uraufgeführt wurde es am 22. November 1928 in der Pariser Oper, mit einer Choreographie von Bronislava Nijinska und dem Bühnenbild von Alexandre Benois.
Was davon frei ist, und was nicht
Ravel starb 1937; in der Schweiz ist der Boléro frei. In Frankreich brauchte es länger, wegen der Kriegsverlängerung bis 2016, und dann versuchten die Erben, die Frist noch einmal zu verlängern: Benois sollte als Mitautor gelten, der erst 1960 starb. Ein Gericht in Nanterre lehnte das 2024 ab — Ravel ist alleiniger Urheber. Geschützt bleibt Benois’ Bühnenbild, bis Ende 2030.
Was davon frei ist
Nicht die Figur ist frei oder geschützt, sondern jede Schicht für sich: der Text, die Zeichnungen, eine Übersetzung, ein Film, eine Marke. Die Tabelle zerlegt das, mit Beleg je Zeile.
| Schicht | CH | DE | AT | US |
|---|---|---|---|---|
| Die KompositionMaurice Ravel († 1937) · 1928In der Schweiz frei. In Frankreich lief der Schutz wegen der Kriegsverlängerung erst am 1. Mai 2016 ab. 2024 wollten die Erben den Bühnenbildner Alexandre Benois (†1960) als Mitautor anerkennen lassen, was die Frist bis 2039 verlängert hätte; das Gericht in Nanterre wies die Klage im Juni 2024 ab.Le Boléro de Ravel reste dans le domaine public | frei | frei | frei | frei seit 2025 |
| Bühnenbild und Szenario der UraufführungAlexandre Benois († 1960) · 1928Boléro | geschützt bis Ende 2030 | geschützt bis Ende 2030 | geschützt bis Ende 2030 | frei seit 2024 |
| AufnahmenInterpret:innen und TonträgerherstellerFrei ist die Komposition, nicht jede Aufnahme: Darbietung und Tonträger sind in der Schweiz 70 Jahre geschützt (URG Art. 39), in Deutschland 70 Jahre ab Erscheinen (UrhG §§ 82, 85). Wer eine Aufnahme verwenden will, sieht auf dem Tonträger nach — oder spielt selbst.Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG), Art. 39 | offen | offen | offen | offen |
Gerechnet für das Jahr 2026. CH, DE, AT: 70 Jahre nach dem Tod, gerechnet ab dem 31. Dezember; USA: bis 1977 veröffentlicht: 95 Jahre ab Veröffentlichung (17 U.S.C. § 304); bis 1963 bei US-Werken nur mit erneuerter Registrierung, ausländische Werke sind seit 1996 auch ohne Erneuerung geschützt (§ 104A). „frei" ohne Jahr heisst: frei, aber das Jahr folgt nicht sicher aus der heutigen Regel, weil die Fristen früher kürzer waren. „offen" heisst: die Rechnung reicht nicht, der Grund steht in der Zeile.
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Quellen
- BoléroWikipedia (de) — Entstehung, Uraufführungabgerufen 28.09.2026
- BoléroWikipedia (en) — Schutzfristen, Streit um Miturheberschaftabgerufen 28.09.2026
- Le Boléro de Ravel reste dans le domaine publicRTS, 2024abgerufen 28.09.2026
- Maurice Ravel (Q1178), Alexandre Benois (Q319861)Wikidata (CC0) — Lebensdatenabgerufen 28.09.2026
Stand 28. September 2026. Wikidata: Q327331. Keine Rechtsberatung — wie wir prüfen.
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