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Musik

Für Elise

Ludwig van Beethoven (1770–1827) · 1810, erschienen 1867

Das berühmteste Klavierstück der Welt erschien erst vierzig Jahre nach Beethovens Tod — und wer Elise war, weiss niemand.

  • Typ Musik
  • Motiv Das Rätsel
  • Epoche Klassik
Die erste gedruckte Seite, in Ludwig Nohls „Neue Briefe Beethovens“, 1867
Die erste gedruckte Seite, in Ludwig Nohls „Neue Briefe Beethovens“, 1867Ludwig van Beethoven/Ludwig Nohl · Public domain · Commons

Das Werk

Die Bagatelle in a-Moll schrieb Beethoven laut Autograph am 27. April 1810, veröffentlicht hat er sie nie. Der Musikforscher Ludwig Nohl fand das Blatt 1865 in München und druckte es 1867 in einem Buch mit Beethoven-Briefen. Das Autograph ist seither verschollen.

Wer Elise war, ist ein Rätsel. Vielleicht hat Nohl sich verlesen, und es hiess „Für Therese“ — gemeint wäre Therese Malfatti. Andere denken an die Sängerin Elisabeth Röckel. Nohl selbst schrieb, das Stück sei nicht für Therese geschrieben.

Was davon frei ist, und was nicht

Alles: Beethoven, Nohls Ausgabe, und das Rätsel dazu. Wer „Für Elise“ spielt, bearbeitet oder in einem Klingelton verwendet, ist frei. Eine fremde Aufnahme nimmt man besser nicht.

Was davon frei ist

Nicht die Figur ist frei oder geschützt, sondern jede Schicht für sich: der Text, die Zeichnungen, eine Übersetzung, ein Film, eine Marke. Die Tabelle zerlegt das, mit Beleg je Zeile.

SchichtCHDEATUS
Die Bagatelle WoO 59Ludwig van Beethoven († 1827) · 1810Für Elisefreifreifreifrei
Die Erstausgabe nach Nohls AbschriftLudwig Nohl († 1885) · 1867Das Autograph ist verschollen; fast alle heutigen Ausgaben stützen sich auf Nohls Abschrift von 1867. Wer ein Werk erst nach Ablauf des Schutzes erstmals herausgibt, bekommt in Deutschland 25 Jahre ein eigenes Recht (UrhG § 71) — hier längst abgelaufen.Für Elisefreifreifreifrei
AufnahmenInterpret:innen und TonträgerherstellerFrei ist die Komposition, nicht jede Aufnahme: Darbietung und Tonträger sind in der Schweiz 70 Jahre geschützt (URG Art. 39), in Deutschland 70 Jahre ab Erscheinen (UrhG §§ 82, 85). Wer eine Aufnahme verwenden will, sieht auf dem Tonträger nach — oder spielt selbst.Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG), Art. 39offenoffenoffenoffen

Gerechnet für das Jahr 2026. CH, DE, AT: 70 Jahre nach dem Tod, gerechnet ab dem 31. Dezember; USA: bis 1977 veröffentlicht: 95 Jahre ab Veröffentlichung (17 U.S.C. § 304); bis 1963 bei US-Werken nur mit erneuerter Registrierung, ausländische Werke sind seit 1996 auch ohne Erneuerung geschützt (§ 104A). „frei" ohne Jahr heisst: frei, aber das Jahr folgt nicht sicher aus der heutigen Regel, weil die Fristen früher kürzer waren. „offen" heisst: die Rechnung reicht nicht, der Grund steht in der Zeile.

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Quellen

Stand 29. September 2026. Wikidata: Q11980. Keine Rechtsberatung — wie wir prüfen.